Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung des Angebots von Sprungkraft Geundheitstraining
Nachfolgend wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an SPRUNGKRAFT-Kursen und - Leistungen möglich ist.
1. Anmeldung
Anmeldungen zum SPRUNGKRAFT-Kursanbebot sind vor jedem Kurs möglich. Die Anmeldung erfolgt über das auch auf der Internetseite verfügbare Anmeldeformular unter https://www.sprungkraft-koeln.de/preview.php/Online-anmeldung.html
2. Zahlungsbedingungen
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Anmeldung und die Zahlungen sind spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu leisten.
3. Rücktritt
Rücktritt bzw. Abmeldungen können nur bis 14 Tage vor Kursbeginn berücksichtigt werden und müssen schriftlich erfolgen. Die Kursgebühr wird dann bis auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- Euro erstattet. Bei späteren Abmeldungen kann die Kursgebühr leider nicht erstattet werden. Sollte der Kursplatz allerdings vor Kursbeginn durch einen anderen Teilnehmer besetzt werden können (z.B. durch Teilnehmer einer Warteliste), wird die Kursgebühr bis auf die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
4. Leistung
Leistungsart, Kurse, Kurszeiten und Kursorte werden auf der Homepage veröffentlicht. SPRUNGKRAFT behält sich vor, Kurse ggf. zeitlich und örtlich zu verlegen. Änderungen diesbezüglich werden schnellstmöglich mitgeteilt. Teilnehmern ist es nur erlaubt, an dem jeweilig gebuchten Kurs teilzunehmen, versäumte Kurseinheiten können nicht nachgeholt werden. SPRUNGKRAFT Gesundheitstraining bemüht sich, die Kursteilnahmebescheinigungen zur Weiterreichung an die gesetzlichen Krankenkassen am letzten Kurstag auszuteilen. Wer in der letzten Stunde nicht anwesend sein kann, jedoch regelmäßig (80%) teilgenommen hat, sende für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung einen frankierten Rückumschlag an:
Birgit Kienle
Physiotherapeutin & Dipl.-Sportlehrerin
Privatpraxis für Physiotherapie & Gesundheitstraining
Dürerstr.45a
50226 Frechen-Königsdorf
Bei Aquakursen ist für den Zutritt ins Schwimmbad die Anmeldebestätigung bzw. Eintrittsbescheinigung stets bereit zu halten. Diese erlaubt den Einlass und wird aus versicherungstechnischen Gründen von den Schwimmbädern gefordert, um an dem jeweils gebuchten Kurs teilzunehmen. Dies ist keine Eintrittskarte für einen über den Kurszeitraum hinausgehenden Zeitraum. Nur bei zusätzlichem bezahltem Eintritt ist es ggf. in Absprache mit der Schwimmbadleitung Vorort erlaubt, vor oder nach dem Kurs auf anderen Bahnen zu schwimmen.
5. Ausfall
Sollte die Durchführung einer oder mehrerer Trainingseinheiten aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers ) zu risikoreich bzw. nicht möglich sein, so fällt das Training aus. SPRUNGKRAFT bemüht sich, derartige Ausfälle schnellstmöglich mitzuteilen und auch nachzuholen.
Ist es SPRUNGKRAFT aus Gründen wie z.B. höhere Gewalt wie Hochwasser, Streik oder Pandemien, die es nicht zu vertreten hat, nicht möglich, Leistungen zu erbringen bzw. die Kurse durchzuführen, so hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.
6. Haftung
Für Verlust oder Beschädigung von Garderobe, Wertgegenständen und Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Ist es SPRUNGKRAFT aus Gründen wie z.B. höhere Gewalt oder Streik, die es nicht zu vertreten hat, nicht möglich, Leistungen zu erbringen bzw. die Kurse durchzuführen, so hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.
7. Gesundheit
Der Teilnehmer erkennt an, dass der Kurs keine ärztliche oder krankengymnastische Einzelbehandlung ersetzen kann. Falls der Teilnehmer zurzeit in ärztlicher oder krankengymnastischer Behandlung ist und Zweifel hat, ob der Kurs für ihn geeignet ist, wird er entsprechenden ärztlichen Rat einholen. In jedem Fall nimmt der Kursteilnehmer an dem Kurs auf eigene Verantwortung teil. Bestehende gesundheitliche Beschwerden sind vom Teilnehmer eigenverantwortlich anzugeben und entsprechend zu beachten. Der Teilnehmer erkennt an, dass SPRUNGKRAFT keinerlei Verantwortung für durch Trainingseinheiten entstehende nachteilige gesundheitliche Auswirkungen des Teilnehmers übernimmt - ausgenommen hiervon sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sind wir dazu verpflichtet die Kontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens bzw. Verlassens des Sportortes (u.a. Gymnastikraum, Schwimmhalle) zu dokumentieren. Hintergrund dieser Pflicht ist die pandemische Verbreitung einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 16 Absatz 2 Satz 3 Infektionsschutzgesetz sind wir dazu verpflichtet nach Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden Ihre Kontaktdaten an diese zu übermitteln, damit eine etwaig vorhandene Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Die Teilnehmer müssen gegen gegen Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies an der Schwimmbadkasse bzw. dem Trainer nachweisen Weiterhin ist die AHA-Formel zu beachten: Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske.
8. Schlussbestimmung und Datenschutz
Die genannten AGBs erkennt der Teilnehmer der SPRUNGKRAFT-Kurse mit der Anmeldung als rechtsverbindlich an. Alle Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite www.sprungkraft-koeln.de zu finden.